Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Angebote von OptioPay oder Werbepartnern (im Folgenden zusammen den „Anbietern“), die Sie ab dem 01. August 2015, 08.00 Uhr tätigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OptioPay GmbH für Deutschland
Das OptioPay Verkaufssystem wird von der OptioPay GmbH, Mühlenstraße 78-80, 10243 Berlin (im Folgenden "OptioPay") betrieben. Für sämtliche Darstellungen der Angebote sowie die Inanspruchnahme und Nutzung des OptioPay Verkaufssystems (im Folgenden: „Verkaufssystem“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"). Diese AGB gelten für Auszahler und Vermittler (im Folgenden: „Issuer“) und Werbepartner (im Folgenden „Advertiser“) und für Zahlungsempfänger oder Kunden, welche die von den Anbietern bereitgestellten Angebote in Anspruch nehmen („Recipient“). OptioPay, Issuer, Advertiser und Recipient nachfolgend zusammen auch die „Parteien“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
OptioPay betreibt ein Verkaufssystem für eigene Angebote oder Angebote von Advertisern. Angebote umfassen unter anderem aber nicht ausschließlich Erlebnisgutscheine, Wertgutscheine, Rabattgutscheine, Waren, Buchungen, Warengutscheinen, sowie das Vermitteln von Auszahlungen an diverse Auszahlungsdienste (z.B. PayPal). Das Verkaufssystem kann bei einem Issuer eingebunden und unter dem Impressum vom jeweiligen Issuer oder OptioPay benutzt werden. Über das Verkaufssystem können ausgewählte Advertiser aus dem Finanz-, Gastronomie-, Freizeit-, Produkt-, Lebensmittel-, Unterhaltungs-oder sonstigen Bereich, Angebote platzieren, um Kunden zu akquirieren und Auszahlungen weiterverarbeitet werden. Hierzu platziert OptioPay die Angebote auf dem Verkaufssystem und vermittelt oder verkauft selbst diese an Recipients. Mit der Schaltung eines Angebots gibt der Anbieter noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Recipient gibt im Verkaufssystem ein Angebot ab, das OptioPay im Namen des Advertiser oder für sich selbst annimmt. Angebote umfassen Angebotsbeschreibungen. Angebotsbeschreibungen definieren Vertragsbestandteile. Der Advertiser definiert mit Hilfe von OptioPay die Angebotsbeschreibung. Der Advertiser stellt OptioPay alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um das Angebot und dessen Vertragsbestandteile zu erfüllen. OptioPay übermittelt alle notwendigen Informationen an den Recipient. Schuldner der Angebote und der darin beschriebenen Vertragsbestandteilen ist alleine der Advertiser. Selbst wenn OptioPay als Verkäufer von Angeboten auftritt, ist der Advertiser Schuldner der darin definierten Vertragsbestandteile und der damit im Zusammenhang stehenden Rechten und Pflichten. Sofern nicht anders in der Angebotsbeschreibung kenntlich gemacht (z.B. Einlösbar bei OptioPay), schuldet OptioPay nicht die Erbringung der Vertragsbestandteile und die Einlösbarkeit, sondern lediglich, dass das erworbene Angebot ein Anspruch auf Erfüllung durch die im Angebot genannten Vertragsbestandteile gegen den Advertiser begründet und die Übermittlung der notwendigen Informationen an den Recipient.
2. Zahlung
2.1 Die Zahlung der bestellten Angebote kann durch die angebotenen Zahlungsmittel, durch Abtretung der Forderung des Recipient gegen den Issuer an die Anbieter oder mit Einlösung von OptioPay Gutscheinen erfolgen. Der Recipient erklärt sich damit einverstanden, dass mit Abtretung seiner Forderung der Anspruch gegen den Issuer erlischt. Bei Widerruf oder Stornierung der Leistungen ist der jeweilige Anbieter Anspruchsgegner.
2.2 Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass die Zahlungsabwicklung mit Hilfe von externen Dienstleistern durchgeführt werden kann.
3. Erwerb von Leistungen, Einlösung von Leistungen
3.1 Die auf dem Verkaufssystem angebotenen Angebote richten sich nur an volljährige Recipients.
3.2 Die Angebotsbeschreibung stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Recipient und kein verbindliches Angebot vom Anbieter dar. Durch Klicken auf den „Auszahlung fortsetzen“-Button in der Angebotsbeschreibung leitet der Recipient den Bestellvorgang ein.
3.3 Nachdem das Angebot ausgewählt wurde, erhält der Recipient die Möglichkeit, sämtliche ausgewählte Angebote letztmalig zu überprüfen und ggf. zu ändern. Nach Angabe aller relevanten Daten, Akzeptanz dieser AGB und der darin enthaltenen Angebotsbeschreibungen mit deren Vertragsbestandteilen, der damit einhergehenden Datenübermittlung vom Issuer oder einem beauftragten Dritten zu OptioPay , geben Recipients mit Klick auf den Button "Bestellung absenden" ein verbindliches Angebot an die Anbieter der Angebote ab und eröffnen automatisch mit den OptioPay zur Verfügung stehenden Daten ein OptioPay-Konto („OptioPay-Konto“). Unmittelbar nach Absenden des Angebots erhält der Recipient eine Bestätigungsnachricht der Angebote an die für den Recipient vorhandene E-Mail-Adresse. Die Bestätigungsnachricht fasst die Angebote zusammen und stellt eine Annahmeerklärung des Angebots und damit den Vertragsschluss dar. Mit der Bestätigungsnachricht werden dem Recipient alle notwendigen Informationen um das Angebot und dessen Vertragsbestandteile zu erfüllen übermittelt und zum Download zur Verfügung gestellt. OptioPay behält sich für die Anbieter vor, die Bestellung nachträglich zu prüfen und insbesondere bei kurzfristigen, unvorhergesehenen Lieferhindernissen beim Anbieter oder bei berechtigter Annahme, dass Ihre Bestellung nicht die in den AGB oder den Angebotsbeschreibung festgelegten Voraussetzungen erfüllt, das Vertragsverhältnis nachträglich aufzuheben. Mit Übermittlung der Bestellung und Abgabe des Angebots durch den Recipient wird die Zahlung sofort fällig oder die Abtretung unmittelbar durchgeführt. Mit Zustimmung dieser AGB bestätigt der Recipient ausdrücklich, dass seine eventuell abgetretene Forderung tatsächlich besteht, der Zedent ihr Inhaber ist und die Abtretung nicht ausgeschlossen ist.
3.4 Die Daten des Recipient werden von OptioPay gemäß den OptioPay Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.
3.5 Die Angebote gelten nur für die konkret auf dem Verkaufssystem dargestellten Angebote gemäß der Angebotsbeschreibung. Der Recipient erklärt hiermit Kenntnis von den Einschränkungen in der Angebotsbeschreibung zu haben und akzeptiert diese. Die Einlösung der Angebote ist nur innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums möglich. Der Gültigkeitszeitraum wird jeweils in der Angebotsbeschreibung auf dem Verkaufssystem genannt. Nach Ablauf dieses Gültigkeitszeitraums kann die Inanspruchnahme des Angebots nicht mehr verlangt werden. Guthaben oder Restguthaben werden nur gemäß der entsprechenden Angebotsbeschreibung ausgezahlt.
3.6. Angebote können in der Regel nur vor Abschluss des Einlösevorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Das Guthaben oder das Restguthaben eines Angebots wird, sofern nicht in der Angebotsbeschreibung kenntlich gemacht, weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Die Rechte am Angebot sind sofern zulässig übertragbar. Der Advertiser kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Besitzer, der das Angebot einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Advertiser Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Besitzers hat. Es ist dem Recipient nicht gestattet, ein Angebot mehrmals zu erwerben oder mehrere Gutscheine einzulösen, wenn dies in der Angebotsbeschreibung eindeutig untersagt ist. Der Erwerb von Angeboten ist generell nur in einem Umfang zulässig, der für den privaten Gebrauch angemessen ist und nicht auf gewerbliche Zwecke schließen lässt. Die vorgenannten Begrenzungen darf der Recipient nicht durch Mehrfachbestellungen mit demselben oder mit unterschiedlichen Accounts umgehen.
3.7 Die Angebotsbeschreibung gibt die Konditionen und die Ausgestaltung des Angebots zum Zeitpunkt ihrer Einstellung vollständig wieder, wobei geringfügige Abweichungen vorliegen können. Die Anbieter bemühen sich Änderungen unverzüglich in der Angebotsbeschreibung zu aktualisieren.
3.8 Die im Zusammenhang mit der Angebotsbeschreibung verwendeten bildlichen Darstellungen dienen lediglich zur Veranschaulichung des jeweiligen Angebots. Die konkreten Darstellungen sind unverbindlich und die Leistungen des Advertiser können variieren.
3.9 Es ist möglich, dass Advertiser sonstige besondere Bestimmungen oder die ergänzende Geltung ihrer AGB in den Angebotsbeschreibung vorsehen. In diesem Fall müssen Sie ggf. im Rahmen eines späteren Einlösungsprozesses beim Advertiser oder bereits während der Bestellung des Angebots auf dem Verkaufssystem dessen besondere Bestimmungen oder AGB akzeptieren.
3.10 Bei Reklamationen oder allgemeinen Fragen zur Bestellung wenden Sie sich bitte an das optiopay Service Center. Sie erreichen dieses per E-Mail unter
[email protected] oder unter folgender Telefonnummer: +49 30 …. (Montag-Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr).
3.11 Der Kauf ist nur in handelsüblichen Mengen gestattet.
4. Rücktritt des Recipient / Terminverschiebung
4.1 Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag mit dem Anbieter ist nach Ablauf der Widerrufsfrist (s. § 7) ohne Vorliegen eines gesetzlichen oder in diesen AGB geregelten Rücktrittsgrundes nicht möglich. Eine Terminverschiebung oder eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags mit dem Advertiserpartner kann nur mit Zustimmung des Anbieters erfolgen.
4.2 Falls das Angebot noch nicht beim Advertiser innerhalb des Gültigkeitszeitraums durch den Recipient eingelöst wurde und OptioPay Informationen darüber vorliegen, dass Angebote bei einem Advertiser nicht mehr oder nicht mehr zu den vereinbarten wesentlichen Konditionen eingelöst werden können, etwa weil dem Advertiser die Durchführung wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, dieser sein Gewerbe zwischenzeitlich eingestellt hat, über sein Vermögen ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren eröffnet oder eingeleitet ist, höhere Gewalt vorherrscht oder eine Sache/Inhaberpapier wider Erwarten nicht mehr lieferbar ist, kann OptioPay den Recipient über diesen Umstand per E-Mail informieren und aus Kulanz ein Umtausch oder eine Erstattungsmöglichkeit anbieten. Mit Annahme dieses Umtausch- und Erstattungsangebots tritt der Recipient vom Vertrag mit dem Anbieter zurück und akzeptiert das Umtausch- und Erstattungsangebot als Ihren Wertersatz. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Recipient gegenüber dem Advertiser bleiben hiervon unberührt. Weitergehende Ansprüche gegen OptioPay, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind jedoch ausgeschlossen. Insbesondere ist OptioPay für die Einlösung des Angebots nicht Anspruchsgegner und kann auch nicht vom Recipient in den Fällen von Ziffer 4.2 in Anspruch genommen werden, auch wenn OptioPay Verkäufer des Angebots war.
5. Preise, Versand
5.1 Der angebotene Preis von Angeboten auf dem Verkaufssystem ist bindend. Sofern sich aus der Angebotsbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, soweit es sich nicht um Wertgutscheine oder sonstiges handelt, das keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
5.2 Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr von Angeboten sollte der Recipient die Anbieter unverzüglich um die Sperrung der in dem Angebot befindlichen Daten ersuchen. Jeder, der Kenntnis von diesen Daten hat, ist zur Einlösung berechtigt. Angebote sind i.d.R. nicht personengebunden; d.h. es ist lediglich die Vorlage des Angebots bei der Einlösung notwendig, die einlösende Person muss in diesem Fall nicht mit dem Recipient identisch sein. OptioPay wird sich bei rechtzeitiger Mitteilung um eine Sperrung der Rechte am Angebot bemühen, kann diese aber nicht generell gewährleisten (z.B. wenn Gutschein-Codes nicht von OptioPay, sondern durch den Advertiser erstellt oder verwaltet werden). Für die unrechtmäßige Einlösung von Angeboten übernehmen OptioPay und der Advertiserpartner keine Haftung. OptioPay und der Advertiserpartner sind bei Verlust eines Angebots, der sich bereits im Herrschaftsbereich des Recipient befunden hat, nicht zum Ersatz verpflichtet.
5.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die die Anbieter nicht zu vertreten haben und die vom Recipient zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Recipient die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
6. Folgen der Nichtzahlung/Stornierung der Zahlung
6.1 Wird die Zahlung über eine der angebotenen Zahlungsmittel, durch Abtretung der Forderung oder Einlösung von OptioPay Gutscheinen – gleich aus welchen Gründen – nicht erfolgreich ausgeführt oder rückgängig gemacht, erlischt das Recht des Recipient, das Angebot bei dem entsprechenden Advertiser einzulösen, und OptioPay ist berechtigt, das Angebot für ungültig zu erklären.
6.2 Wird eine Zahlung rückgängig gemacht, obwohl der Recipient das Angebot beim Advertiser bereits eingelöst hat, ist der Recipient OptioPay stellvertretend für den Advertiser zur Erstattung des Kaufpreises für die Angebote, der Bankgebühren und darüber hinaus entstandener Kosten (Schäden), mindestens jedoch zur Erstattung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises des Angebots, maximal jedoch EUR 50,00 verpflichtet; es bleibt Ihnen der Nachweis gestattet, dass OptioPay ein wesentlich geringerer oder kein Bearbeitungsaufwand durch die Rückgängigmachung der Zahlung entstanden ist.